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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zahlung

 

WICHTIG: Bei Überweisung bitte Veranstaltungsort, Datum & gebuchten  Künstler angeben.

 


§ 3 Leistungen der Künstler

 

Die Künstler sind nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegen den Künstlern.

Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig vom Erfolg der Künstler in ihrer Darbietung beim Publikum.

 


§ 4 Reisekosten


Der Veranstalter zahlt und organisiert die An- und Abreise des Künstlers und eventuell der Bookerin mit Absprache der Agentur zum / vom Veranstaltungsort und trägt alle damit verbundenen Kosten (Taxi, Benzin etc. nach Quittungsbeleg).

Bei Flugreisen müssen die Reservierungen und Kosten mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beglichen werden und der Agentur vorliegen.

 


§ 5 Übernachtung


Der Veranstalter sorgt für die Unterbringung auch die Bewirtung des Künstlers und eventuell der Bookerin vor Ort (Hotel, Unterkunft nach Vereinbarung) sowie für die damit verbundenen Kosten.

Hotelreservierung Hotelkosten müssen zwei Wochen vor der Veranstaltung beglichen werden und der Agentur vorliegen.

 


§ 6 Verpflegung


Der Veranstalter sorgt für ausreichend Verpflegung des Künstlers und eventuell der Bookerin vor, des gesamten Aufenthalts.
Ausreichend Getränke sind zur Verfügung zu stellen.

 


§ 7 Sicherheit & Haftung


Der Veranstalter haftet für etwaige Personen, gewährleistet die Sicherheit des Künstlers und seines Equipments. Diebstahl oder  Beschädigung die im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch Verschulden Zweiter oder Dritter entstehen sollten.

 


§ 8 Gema, Steuern und andere Kosten

 

Soweit nicht anders vereinbart, führt der Veranstalter die Veranstaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Kosten durch. Ihm obliegt die Zahlung etwaiger Steuern, der Künstlersozialabgabe und sonstiger Abgaben sowie der Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA. Die Gebühren an die GEMA / Suissa enthalten auch etwaige Sondergebühren für die Benutzung von CDs, MP3 Files auf CDs oder Computerbasierter Software wie z.B. Final Scratch.

 


§ 9 Ausländersteuern


Der Veranstalter übernimmt alle anfallenden Ausländersteuern und stellt die Agentur mit seinen Künstlern von allen Ansprüchen frei.

 


§ 10 Promotion


Nur Promotionsmaterial der Agentur ist gestattet. Der Veranstalter sorgt für ausreichend lokale Werbung (Flyer, etc.)

und informiert die Medien (Rundfunk, Presse, Online Portale, etc.).

 


§ 11 Equipment


Folgendes Equipment wird von VP 1 für den Künstler bereitgestellt:

  • 2 Technics Turntables 1200
  • 2 Pitchbare CD-Player z.B. Denon, Pioneer, Technics
  • ein Mischpult mit Crossfader und 3-fach-Equalizer
    (dieses muss so weit zugänglich sein, mind. 1,20m x 0,50m, ca. 1m über dem Boden)

 

Außerdem stellt der Veranstalter einen für folgende Dinge verantwortlichen Tontechniker:

  • die Funktionstüchtigkeit der von Künstler/in angeforderten Geräte
  • Sicherheitsabstand von mind. 1m von Publikum zu Künstler/in
  • die Behebung von technischen Komplikationen
  • die einwandfreie Übertragung der Performance

 


§ 12 Künstlerische Gestaltung


Die künstlerische Gestaltung des Programms bleibt dem Künstler vorbehalten.

 


§ 13 Aufzeichnungen


Die mechanische Aufzeichnung eines Auftritts jeder Art  bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
Auch für den privaten Gebrauch.

 


§ 14 Gästeliste


Die Agentur und der Künstler haben Anspruch auf insgesamt 10 Personen für die Gästeliste.

 


§ 15 Vertragsbruch


Ein Vertrag kann bis 4 Wochen vor der Veranstaltung gekündigt werden.

Geschieht dies jedoch nicht fristgerecht, so zahlt der Veranstalter:

  • bis drei Wochen vor Termin 30 %  bei der Kündigung
  • bis zwei Wochen vor Termin 50 %  bei der Kündigung
  • bis eine Woche vor Termin 80 %  bei der Kündigung
  • innerhalb der letzten Woche 100% der vereinbarten Gage.

Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt, wie sie im BGB definiert sind.
Umgedreht zahlen die Künstler bei Nichterscheinen (ausgenommen persönliche Härtefälle, Krankheit und Fälle höherer Gewalt) eine Strafe in Höhe der vereinbarten Gage.

 


§ 16 Stillschweigen


Der Veranstalter verpflichtet sich, über die Höhe der Gage gegenüber Zweiten und Dritten Stillschweigen zu bewahren.

 


§ 17  Zusammenarbeit

 

Es ist als selbstverständlich anzusehen, dass alle Engagements des DJs / Artists über Cirius Booking infocirius-booking.com abgewickelt werden und auf keinen Fall über den Künstler oder Dritte.

 

Eine Anzahlung von 50% der Gage (inkl. MwSt.) und Reisekosten hat mindestens vier Wochen vor Auftritt des Künstlers auf das Konto von Cirius Booking Überwiesen zu sein. Geschieht dies nicht, ist der Künstler nicht verpflichtet, bei dieser Veranstaltung aufzutreten. Der Restbetrag der Gage und Reisekosten sind innerhalb einer Woche nach Auftritt des Künstlers auf das Konto von Cirius Booking zu überweisen.

Die Künstler verpflichten sich nur zu der im Vertrag stehenden Spieldauer.Sie unterliegen weder in Darbietung noch in der Programmgestaltung Weisungen des Veranstalters.

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